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Dachraum · Berlin · Orientierung

Dachausbau: Genehmigung und nächste Prüfschritte

Beim Dachausbau sind Genehmigung und Verfahrensart anhand des konkreten Vorhabens und der jeweils geltenden Regeln zu klären.

Ihr Gebäude. Ihre Ziele. Ein klarer nächster Schritt.

Ihr Vorhaben beschreiben

Wir vermitteln Anfragen an geeignete Fachbetriebe. Die Handwerksleistungen erbringen die jeweiligen Fachbetriebe.

* Pflichtangaben · Unverbindliche Anfrage

Eine allgemeine Beschreibung kann die individuelle Einordnung durch die zuständige Stelle nicht ersetzen.

Genehmigungsfreistellung und Verfahrensfreiheit unterscheiden

Das ServicePortal Berlin beschreibt die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung für Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung unter den dort genannten Voraussetzungen nach § 62 Absatz 2 BauO Bln, soweit das Vorhaben nicht nach § 61 verfahrensfrei ist. Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche verfahrensbezogene Einordnungen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jeder Dachausbau ohne Baugenehmigung oder ohne weitere Verfahrensschritte umgesetzt werden kann. Prüfen Sie die aktuellen Hinweise zur Vorlage in der Genehmigungsfreistellung und lassen Sie die Einordnung Ihres Vorhabens klären.

Amtliche Verfahrensinformation: Baugenehmigung – Vorlage in der Genehmigungsfreistellung einreichen

Voraussetzungen beziehen sich auf das konkrete Vorhaben

Das ServicePortal nennt unter den Voraussetzungen unter anderem Änderungen und Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB sowie eine gesicherte Erschließung. Diese Angaben beschreiben einen bedingten Anwendungsbereich; sie sind keine pauschale Freistellung für Dachausbauten.

Ob alle Voraussetzungen und Ausschlüsse zutreffen, hängt vom Grundstück und den geplanten Veränderungen ab. Beschreiben Sie deshalb bisherige und gewünschte Nutzung sowie Eingriffe in Dach und Gebäude. Maßgeblich für die weitere Prüfung sind die aktuellen Hinweise des ServicePortals Berlin und die objektbezogene Klärung.

Amtliche Verfahrensinformation: Baugenehmigung – Vorlage in der Genehmigungsfreistellung einreichen

Die Bauaufsichtsbehörde des Grundstücksbezirks ansprechen

Für die Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nennt das ServicePortal die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das Grundstück liegt, als zuständig. Diese Zuständigkeitsangabe entscheidet noch nicht, ob Ihr Dachausbau diesem Verfahren unterliegt. Die amtliche Verfahrensbeschreibung bietet den Ausgangspunkt für die Abstimmung.

Bereiten Sie eine verständliche Beschreibung des Vorhabens und die bereits vorhandenen Unterlagen vor. Klären Sie mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren und welche Unterlagen im individuellen Fall relevant sind. Eine universelle Unterlagenliste, feste Gebühren oder Bearbeitungsfristen lassen sich aus dieser Orientierung nicht ableiten.

Amtliche Verfahrensinformation: Baugenehmigung – Vorlage in der Genehmigungsfreistellung einreichen

Einzelne Fragen vor einem Bauantrag klären

Das ServicePortal beschreibt den Bauvorbescheid als Möglichkeit, vor dem Bauantrag einzelne genehmigungsrelevante Fragen zu klären, wenn eine Baugenehmigung vorgeschrieben ist. Es empfiehlt zuvor die Beratung bei der Bauaufsicht des Grundstücksbezirks. Weitere Hinweise enthält die Seite zur Beantragung eines Bauvorbescheids.

Ob ein solcher Schritt für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, hängt von den offenen Fragen ab. Eine allgemeine Portalinformation ersetzt keine individuelle Entscheidung und bestätigt weder Genehmigungsfreiheit noch Genehmigungsfähigkeit. Prüfen Sie die aktuellen Angaben bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, bevor Sie daraus Entscheidungen für Ihr Gebäude ableiten.

Amtliche Verfahrensinformation: Baugenehmigung – Erteilung eines Bauvorbescheids beantragen

Verfahrensklärung und Projektvorbereitung verbinden

Die Startseite, Kostenorientierung, Gauben, Gestaltungsideen und Architektenauswahl helfen bei der Beschreibung Ihres Vorhabens. Ergänzende Grundlagen behandeln Altbauten, Planung sowie Dachausbauten und Aufstockungen.

Eine unverbindliche Anfrage zu den vorgesehenen Handwerksleistungen können Sie über Kontakt stellen. Sie ersetzt keine behördliche oder rechtliche Einordnung.

Weiterdenken

Die Grundlagen für Ihr Vorhaben